
Der Patentstreit zwischen Disney und InterDigital spitzt sich weiter zu. Nachdem Disney+ den VP9-Codec genutzt hat, um 4K-Streaming nach vorherigen Einschränkungen wieder anzubieten, nimmt InterDigital nun auch diese Technik juristisch ins Visier. Für Abonnenten stellt sich damit erneut die Frage, ob die 4K-Wiedergabe bei Disney+ wieder eingeschränkt werden könnte.
InterDigital erweitert Patentstreit gegen Disney+
InterDigital hat seine Verfahren gegen Disney vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) in Europa ausgeweitet. Im Mittelpunkt steht dieses Mal der Videocodec VP9, den Disney als Alternative zu HEVC einsetzt. InterDigital wirft Disney vor, auch mit dieser Technik weiterhin patentierte Technologien des Unternehmens ohne entsprechende Lizenz zu verwenden.
Vor der Lokalkammer Mannheim hat InterDigital einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung eingereicht. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen UPC_CFI_3044/2026 geführt und betrifft das europäische Patent EP 2 465 265. Über dieses Patent hatte die Mannheimer Kammer bereits am 16. Juni 2026 in einem früheren Verfahren entschieden und eine Patentverletzung durch Disney festgestellt.
VP9 brachte 4K bei Disney+ zurück
Der neue Rechtsstreit ist vor allem deshalb relevant, weil VP9 für Disney+ zuletzt eine wichtige Rolle gespielt hat. Nach mehreren Entscheidungen zugunsten von InterDigital hatte Disney bestimmte Premium-Funktionen seines Streamingdienstes eingeschränkt.
Ende Juli 2026 erhielt InterDigital von der Düsseldorfer Lokalkammer des UPC eine weitere Unterlassungsverfügung wegen patentierter HEVC-Technologien. Die Entscheidung gilt in elf europäischen Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und Italien.
Disney reagierte auf die bisherigen Urteile unter anderem mit technischen Änderungen am Streamingangebot. Nachdem 4K zeitweise nicht mehr verfügbar war, kehrte die höhere Auflösung Anfang August auf unterstützten Geräten zurück. Dafür setzte Disney+ auf VP9 als Alternative zu HEVC. HDR blieb in Deutschland dagegen weiterhin eingeschränkt beziehungsweise nicht verfügbar.
Genau diese Ausweichlösung steht nun im Zentrum des nächsten Verfahrens.
InterDigital sieht auch bei VP9 eine Patentverletzung
InterDigital vertritt die Position, dass der Wechsel auf VP9 das grundsätzliche Patentproblem nicht löst. Chief Legal Officer Josh Schmidt erklärte in einem aktuellen Unternehmensbeitrag, dass nach Auffassung von InterDigital auch die Verwendung von VP9 weiterhin patentierte Entwicklungen des Unternehmens berühre.
VP9 wurde ursprünglich als weitgehend lizenzfreier Videocodec entwickelt und ermöglicht unter anderem die effiziente Übertragung hochauflösender Videoinhalte. Disney verwendet die Technik derzeit, um bestimmte Inhalte wieder in 4K bereitzustellen.
InterDigital argumentiert jedoch, dass auch VP9 Technologien nutze, an deren Entwicklung eigene Ingenieure beteiligt gewesen seien. Ob das Gericht dieser Argumentation folgt und tatsächlich erneut eine Unterlassungsverfügung ausspricht, ist derzeit offen.
Auch die „Up Next“-Funktion von Disney+ wird zum Streitpunkt
Parallel zum VP9-Verfahren hat InterDigital eine weitere Klage gegen Disney eingereicht. Diese läuft bei der Lokalkammer Düsseldorf unter dem Aktenzeichen UPC_CFI_3043/2026 und betrifft das Patent EP 2 605 473.
Dabei geht es um die bei Streamingdiensten übliche „Up Next“-Funktion. Sie ermöglicht es Zuschauern, nach dem Ende einer Serienepisode direkt mit der nächsten Folge fortzufahren, ohne zunächst zum Hauptmenü zurückkehren zu müssen.
Damit weitet sich der Konflikt zunehmend von einzelnen Videocodecs auf weitere technische Bestandteile des Disney+-Dienstes aus.
Patentstreit beschäftigt Gerichte seit 2025
Der Konflikt zwischen Disney und InterDigital läuft bereits seit Anfang 2025. InterDigital hatte damals Verfahren in den USA, Brasilien, Deutschland sowie vor dem Einheitlichen Patentgericht eingeleitet und Disney+, Hulu und ESPN+ Patentverletzungen bei Video- und Streamingtechnologien vorgeworfen.
Seitdem konnte InterDigital mehrere gerichtliche Entscheidungen für sich verbuchen. Nach Angaben des Unternehmens wurden bislang sieben Unterlassungsverfügungen in Brasilien, Deutschland und vor dem UPC erlassen. Sie betreffen unter anderem Videokompression, HEVC, HDR und die Überlagerung verschiedener Videostreams.
Disney wiederum hat sich auch in den USA juristisch gegen InterDigital zur Wehr gesetzt. Unter anderem wirft das Unternehmen InterDigital in einem Verfahren in Delaware wettbewerbswidrige Praktiken bei der Lizenzierung seiner Videopatente vor. Der Patentkonflikt dürfte deshalb noch längere Zeit verschiedene Gerichte beschäftigen.
Könnte 4K bei Disney+ erneut verschwinden?
Für Disney+-Abonnenten dürfte vor allem entscheidend sein, welche Auswirkungen das neue VP9-Verfahren auf die Bildqualität hat. Unmittelbar ändert sich durch die Einreichung der Klage zunächst nichts.
Sollte InterDigital jedoch auch hinsichtlich VP9 eine durchsetzbare Unterlassungsverfügung erreichen, müsste Disney möglicherweise erneut technische Änderungen vornehmen, eine Lizenzvereinbarung erzielen oder auf eine andere Lösung für die Übertragung von 4K-Inhalten ausweichen.
Ein erneuter Wegfall von 4K ist deshalb derzeit nicht beschlossen, lässt sich angesichts des laufenden Verfahrens aber auch nicht ausschließen. Der Wechsel zu VP9, der Disney+ erst vor wenigen Wochen die Rückkehr zur höheren Auflösung ermöglicht hatte, könnte damit selbst zum nächsten Kapitel des mittlerweile umfangreichen Patentstreits werden.
*Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.
