
Amazon setzt sich im Streit um die Einführung von Werbung bei Prime Video zunächst durch. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen abgewiesen. Für die betroffenen Abonnenten gibt es damit vorerst keinen Schadensersatz – endgültig beendet ist das Verfahren jedoch noch nicht.
Gericht sieht keinen Anspruch auf Schadensersatz
Seit Anfang 2024 zeigt Amazon bei Filmen und Serien von Prime Video auch in Deutschland Werbung. Wer die Inhalte ohne Werbeunterbrechungen streamen möchte, muss seitdem eine zusätzliche Gebühr von 2,99 Euro pro Monat bezahlen.
Die nachträgliche Änderung des Angebots sorgte bei vielen Prime-Kunden für Unmut. Die Verbraucherzentrale Sachsen ging deshalb mit einer Verbandsklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH vor. Nach Ansicht der Verbraucherschützer war die Einführung der Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten vertraglich unzulässig.
Das Bayerische Oberste Landesgericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht und wies die Klage mit seinem Urteil vom 17. Juli 2026 ab.
Amazon habe Prime Video nicht als werbefrei zugesichert
Entscheidend war für das Gericht, dass sich in den Vertragsbedingungen von Amazon keine ausdrückliche Zusicherung finde, Prime Video dauerhaft ohne Werbung anzubieten. Auch habe die Verbraucherzentrale nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend belegen können, dass Amazon seinen Streamingdienst grundsätzlich als werbefrei vermarktet habe.
Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei deshalb durch die bestehenden Vertragsbedingungen gedeckt gewesen. Einen Anspruch auf Schadensersatz hätten die betroffenen Prime-Kunden aus diesem Grund nicht.
An der Verbandsklage sollen sich fast 330.000 Prime-Abonnenten beteiligt haben. Sie hatten darauf gehofft, für die nachträgliche Einführung der Werbung beziehungsweise für die zusätzlichen Kosten der werbefreien Option entschädigt zu werden.
Urteil gilt auch für Kunden mit werbefreier Zusatzoption
Nach Angaben des Gerichts gilt die Entscheidung unabhängig davon, ob Kunden die zusätzliche werbefreie Option für 2,99 Euro pro Monat abgeschlossen haben oder Prime Video weiterhin mit Werbeunterbrechungen nutzen.
Für die Gruppe der Abonnenten, die bereits für Werbefreiheit bezahlt hatte, sei die Klage zudem teilweise unzulässig gewesen. Bei einer Abhilfeklage müssen die geltend gemachten Ansprüche der beteiligten Verbraucher im Wesentlichen gleichartig sein. Diese Voraussetzung sah das Gericht bei den unterschiedlichen Kundengruppen nicht vollständig als erfüllt an.
Verbraucherzentrale kritisiert einseitige Vertragsänderung
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte nicht grundsätzlich bestritten, dass Amazon Werbung in seinen Streamingdienst integrieren darf. Nach ihrer Rechtsauffassung hätte der Konzern dafür jedoch die aktive Zustimmung seiner Bestandskunden einholen müssen.
‚Die Einführung von Werbeunterbrechungen stelle aus Sicht der Verbraucherschützer eine einseitige Verschlechterung des bestehenden Vertrags dar. Kunden erhielten schließlich weniger Leistung zum gleichen Preis oder müssten zusätzlich bezahlen, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.
Das Bayerische Oberste Landesgericht bewertete die Vertragslage jedoch anders und gab Amazon in der ersten entscheidenden Instanz recht.
Rechtsstreit könnte vor den Bundesgerichtshof gehen
Das Urteil bedeutet noch nicht zwangsläufig das endgültige Ende des Verfahrens. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Damit kann die Entscheidung von der nächsthöheren Instanz überprüft werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte bereits zuvor angekündigt, den Rechtsstreit notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Es ist daher wahrscheinlich, dass sich die juristische Auseinandersetzung um die Prime-Video-Werbung weiter fortsetzt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten allerdings noch Monate oder sogar Jahre vergehen.
Werbung bei Prime Video bleibt vorerst bestehen
Für Prime-Kunden ändert sich durch das aktuelle Urteil zunächst nichts. Amazon darf Prime Video weiterhin mit Werbeunterbrechungen anbieten und für die werbefreie Nutzung eine zusätzliche monatliche Gebühr verlangen.
Die Entscheidung dürfte auch für andere Streamingdienste von Interesse sein. Immer mehr Anbieter setzen auf günstigere Abonnements mit Werbung oder verlangen einen Aufpreis für werbefreies Streaming. Sollte der Fall tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof landen, könnte das spätere Urteil deshalb über Amazon hinaus Bedeutung für den gesamten deutschen Streamingmarkt haben.
Fazit
Amazon hat im Streit um die Werbung bei Prime Video einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts wurde den Kunden weder in den Vertragsbedingungen noch durch die Vermarktung eine dauerhaft werbefreie Nutzung garantiert.
Die fast 330.000 an der Verbandsklage beteiligten Prime-Abonnenten erhalten daher vorerst keinen Schadensersatz. Da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde, ist das letzte Wort in dem Verfahren aber vermutlich noch nicht gesprochen.
*Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.


