
Der Patentstreit zwischen Disney und InterDigital hat erneut direkte Folgen für Disney+-Abonnenten in Deutschland. Nach Einschränkungen bei verschiedenen Bildformaten lässt sich der Streamingdienst hierzulande jetzt nicht mehr über Google Cast beziehungsweise Chromecast vom Smartphone oder Tablet auf den Fernseher übertragen. Hintergrund ist eine weitere Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts zugunsten von InterDigital.
Disney+ schaltet Chromecast-Übertragung in Deutschland ab
Wer Disney+ bislang über ein Smartphone oder Tablet gestartet und anschließend per Chromecast auf den Fernseher übertragen hat, muss in Deutschland derzeit auf diese Möglichkeit verzichten. Die Google-Cast-Funktion wurde für Disney+ hierzulande deaktiviert.
Betroffene Nutzer sehen beim Versuch, eine Übertragung zu starten, unter anderem den Hinweis, dass Streaming über Chromecast im jeweiligen Herkunftsland nicht verfügbar sei. Auch Nutzer in den Niederlanden sind von der Einschränkung betroffen.
Der Ausfall ist allerdings keine gewöhnliche technische Störung. Vielmehr reagiert Disney damit auf eine Entscheidung der Düsseldorfer Lokalkammer des Unified Patent Court (UPC) vom 2. September 2026.
Gericht sieht Patent von InterDigital verletzt
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das europäische Patent EP 2 080 349. Es betrifft eine Technik, mit der sich Multimedia-Inhalte zwischen verschiedenen Geräten teilen und nahtlos wiedergeben lassen.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Disney+ das Patent in seiner aufrechterhaltenen Fassung mittelbar verletzt. Gleichzeitig bestätigte die Düsseldorfer Lokalkammer Teile des Schutzrechts. Die daraus resultierende Unterlassungsverfügung gilt für Deutschland und die Niederlande. Disney kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
InterDigital beschreibt die geschützte Technik als eine Lösung, die eine nahtlose Wiedergabe beim Teilen von Videoinhalten zwischen unterschiedlichen Endgeräten ermöglicht. Genau an dieser Stelle kommt die „Cast“-Funktion von Disney+ ins Spiel.
Was bedeutet die Sperre für Disney+-Nutzer?
Die Einschränkung betrifft vor allem Zuschauer, die Disney+ auf dem Smartphone oder Tablet öffnen und einen Film oder eine Serie anschließend über Google Cast an einen Chromecast oder ein entsprechend kompatibles Fernsehgerät senden möchten.
Die Disney+-App auf einem Smart-TV, einer Streamingbox oder einem anderen unterstützten Gerät kann dagegen weiterhin direkt genutzt werden. Wer Disney+ also beispielsweise über die native Anwendung seines Fernsehers startet, ist von der deaktivierten „Cast“-Funktion nicht zwangsläufig betroffen.
Auch andere Möglichkeiten zur direkten Wiedergabe des Streamingdienstes bleiben grundsätzlich bestehen. Dennoch dürfte die Änderung vor allem Nutzer treffen, die ihr Smartphone regelmäßig als Steuerzentrale für den Fernseher verwenden.
Patentstreit hat bereits mehrere Disney+-Funktionen getroffen
Für Disney ist es nicht die erste Niederlage im inzwischen umfangreichen Patentstreit mit InterDigital. Bereits zuvor hatten Gerichte Verletzungen verschiedener Patente im Zusammenhang mit Streaming- und Videotechnologien festgestellt.
Unter anderem ging es dabei um HDR-Technologien, Videokompression und HEVC. In der Folge kam es bei Disney+ zeitweise beziehungsweise regional zu Einschränkungen bei Funktionen wie Dolby Vision, HDR und 4K.
Zuletzt konnte Disney die 4K-Wiedergabe in Deutschland teilweise über den alternativen Videocodec VP9 zurückbringen. Allerdings hat InterDigital inzwischen auch gegen diese technische Lösung ein weiteres Verfahren angestoßen.
Damit betrifft die Auseinandersetzung inzwischen nicht mehr nur die reine Bildqualität. Nun ist erstmals auch eine Komfortfunktion betroffen, die für die Wiedergabe zwischen unterschiedlichen Geräten genutzt wird.
Disney kann gegen das Urteil vorgehen
Die aktuelle Entscheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Chromecast dauerhaft aus Disney+ in Deutschland verschwinden wird. Disney kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Außerdem wäre grundsätzlich denkbar, dass der Konzern seine technische Umsetzung verändert oder sich mit InterDigital über entsprechende Lizenzbedingungen einigt.
Wann und ob die Google-Cast-Funktion zurückkehrt, ist derzeit jedoch nicht bekannt. Bis dahin müssen betroffene Nutzer auf eine andere Möglichkeit zur Wiedergabe von Disney+ auf dem Fernseher ausweichen.
Der Patentstreit bleibt damit auch für Abonnenten spürbar. Während sich die bisherigen Auseinandersetzungen vor allem auf Bild- und Videotechnologien ausgewirkt haben, erreicht der Konflikt mit der deaktivierten Chromecast-Unterstützung nun einen weiteren Teil der alltäglichen Disney+-Nutzung.
*Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.
