
Für Amazon wird es heute vor Gericht ernst: Fast 220.000 Kunden haben sich einer Sammelklage gegen die Werbeeinblendungen bei Prime Video angeschlossen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Amazon für ein ursprünglich werbefreies Abo plötzlich zusätzlich Geld verlangen darf. Sollte die Verbraucherzentrale Erfolg haben, könnten Schadenersatzforderungen drohen.
Sammelklage gegen Amazon startet in München
Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wird heute eine weitreichende Sammelklage gegen Amazon verhandelt. Eingereicht wurde die Klage stellvertretend von der Verbraucherzentrale Sachsen. Laut Angaben der Verbraucherschützer haben sich inzwischen knapp 220.000 deutsche Kunden angeschlossen.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Einführung von Werbung bei Prime Video. Amazon hatte Anfang 2024 angekündigt, dass künftig Werbespots innerhalb des Streamingdienstes ausgespielt werden. Wer weiterhin ohne Werbung streamen wollte, musste zusätzlich 2,99 Euro pro Monat bezahlen. Genau diese Zusatzgebühr sorgt nun für den juristischen Streit.
Darum geht es im Verfahren
Die Verbraucherschützer vertreten die Ansicht, dass Amazon einen ursprünglich als werbefrei beworbenen Bezahldienst nachträglich nicht einfach verändern dürfe. Kunden hätten bereits für ein Premium-Angebot bezahlt und müssten nun zusätzlich Geld ausgeben, um den bisherigen Funktionsumfang zu behalten.
Ein sofortiges Urteil wird heute allerdings nicht erwartet. Dennoch könnte das Verfahren für Amazon teuer werden. Sollte das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnten Schadenersatzansprüche gegen den Konzern möglich werden.
Amazon hatte bereits eine erste Niederlage kassiert
Bereits im Dezember musste Amazon vor dem Landgericht München I eine juristische Niederlage hinnehmen. Damals ging es um eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Das Gericht bewertete die Einführung der Zusatzgebühr für Werbefreiheit als rechtswidrig. Das Urteil ist allerdings bislang noch nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht des Gerichts verstieß das Vorgehen gegen den lauteren Wettbewerb. Amazon hatte seine Prime-Video-Kunden damals per E-Mail darüber informiert, dass ab Februar 2024 Werbung in begrenztem Umfang eingeführt werde. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit angeboten, sich gegen einen monatlichen Aufpreis von 2,99 Euro von der Werbung freizukaufen.
Amazon weist die Vorwürfe zurück
Amazon selbst sieht kein Fehlverhalten. Der Konzern erklärte bereits mehrfach, dass Kunden rechtzeitig und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen informiert worden seien.
Das Unternehmen betont außerdem, dass die Einführung von Werbung bei Streamingdiensten mittlerweile branchenüblich sei. Auch andere Anbieter setzen inzwischen verstärkt auf günstigere Abo-Modelle mit Werbung.
Neue Sammelklage könnte Signalwirkung haben
Die aktuelle Klage basiert auf dem sogenannten Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dieses Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und ermöglicht Sammelklagen nach US-Vorbild auch in Deutschland.
Für Streamingdienste könnte der Ausgang des Verfahrens enorme Bedeutung haben. Sollte das Gericht die Position der Verbraucher stärken, könnte das Auswirkungen auf zukünftige Preis- und Werbemodelle vieler Anbieter haben.
Gerade in Zeiten steigender Streamingpreise beobachten Verbraucherschützer die Entwicklung bei Plattformen wie Netflix, Disney+ oder Prime Video besonders genau.
*Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.


