
Amazon muss im Streit um die Preiserhöhung seiner Prime-Mitgliedschaft eine Niederlage hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat die verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Für bestimmte langjährige Bestandskunden soll deshalb vorerst wieder der frühere Preis gelten. Auch bereits gezahlte Aufschläge könnten zurückgefordert werden.
BGH erklärt Amazon-Prime-Preisanpassungsklausel für unwirksam
Im Streit um die Amazon-Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 gibt es jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung. Der BGH hat heute entschieden, dass die von Amazon verwendeten Klauseln zur Preisanpassung gegen das Transparenzgebot verstoßen und damit unwirksam sind. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen III ZR 205/25 geführt.
Damit scheiterte Amazon auch in der dritten Instanz. Zuvor hatten bereits das Landgericht Düsseldorf und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf die beanstandete Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Amazon hatte gegen die Entscheidung des OLG Revision eingelegt. Nach Ansicht des BGH war aus den Vertragsbedingungen nicht ausreichend klar ersichtlich, welche Rechte Kunden bei einer von Amazon vorgenommenen Preiserhöhung haben. Gerade diese fehlende Transparenz war nun entscheidend.
Amazon Prime wurde 2022 deutlich teurer
Amazon hatte den Preis seiner Prime-Mitgliedschaft zum 15. September 2022 erhöht. Eine ausdrückliche Zustimmung der bestehenden Kunden wurde damals nicht eingeholt.
Die regulären Prime-Preise änderten sich dabei wie folgt:
- Jahresabo: von 69,00 Euro auf 89,90 Euro
- Monatsabo: von 7,99 Euro auf 8,99 Euro
- Prime Student jährlich: von 34,00 Euro auf 44,90 Euro
- Prime Student monatlich: von 3,99 Euro auf 4,49 Euro
Amazon begründete die Anpassung seinerzeit unter anderem mit gestiegenen Kosten und der Inflation. Die Verbraucherzentrale NRW hielt die zugrunde liegende Klausel dagegen für unzulässig und zog vor Gericht.
Amazon senkt den Prime-Preis für bestimmte Bestandskunden
Das Urteil hat für einen Teil der Prime-Kunden unmittelbar Auswirkungen. Amazon kündigte nach der Entscheidung an, den Mitgliedsbeitrag vorübergehend anzupassen, wenn die Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert fortbesteht. Damit sollen für diese Kunden zunächst wieder die früheren Konditionen gelten. Amazon will betroffene Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Stand informieren.
Wer zu dieser Kundengruppe gehört, sollte deshalb in den kommenden Wochen insbesondere die E-Mails von Amazon sowie die Angaben zur nächsten Prime-Abrechnung im eigenen Kundenkonto im Blick behalten. Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass Amazon sämtliche seit 2022 zu viel gezahlten Beträge nun automatisch zurücküberweist.
Bekommen Prime-Kunden jetzt Geld zurück?
Genau an diesem Punkt laufen zwei Dinge parallel. Einerseits schafft die Entscheidung des BGH eine wichtige Grundlage für mögliche Rückforderungen. Andererseits sind die bereits gezahlten Beiträge Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. Betroffene können nach Angaben der Verbraucherzentrale Ansprüche grundsätzlich auch selbst gegenüber Amazon geltend machen. Dabei müssen allerdings die jeweiligen Verjährungsfristen beachtet werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können bei einer individuellen Rückforderung derzeit insbesondere Zahlungen aus den vergangenen drei Jahren relevant sein.
Daneben läuft bereits eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon. Mit ihr sollen die Differenzen zwischen dem ursprünglich vereinbarten Mitgliedsbeitrag und dem seit September 2022 verlangten höheren Preis zurückgefordert werden.
Sammelklage gegen Amazon läuft weiter
Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Sammelklage im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Sie trägt das Aktenzeichen I-13 VKl 1/25. Mittlerweile haben sich nach Angaben der Verbraucherzentrale beziehungsweise der Nachrichtenagentur dpa rund 145.000 Betroffene in das Klageregister eingetragen. Eine Teilnahme ist derzeit weiterhin möglich.
Der Vorteil der Sammelklage liegt darin, dass die Verbraucherzentrale die Ansprüche gebündelt gerichtlich klären lassen möchte. Dabei geht es ausdrücklich um mögliche Rückzahlungen seit der Preiserhöhung im September 2022. Wie hoch eine mögliche Erstattung im Einzelfall ausfallen könnte, hängt unter anderem davon ab, welches Prime-Modell genutzt wurde und wie lange der höhere Preis tatsächlich gezahlt wurde.
Urteil könnte auch für andere Streamingdienste wichtig werden
Interessant ist die Entscheidung nicht nur für Amazon-Kunden. Der BGH hat damit erstmals höchstrichterlich über die konkret verwendete Preisanpassungsklausel bei Amazon Prime entschieden. Verbraucherschützer sehen darin deshalb auch eine mögliche Signalwirkung für andere langfristige Abonnements und Streamingdienste. Allerdings lässt sich das Urteil nicht automatisch auf jede Preiserhöhung von Netflix, WOW, Apple TV oder anderen Anbietern übertragen. Entscheidend ist jeweils, wie die Vertragsbedingungen formuliert sind und auf welcher Grundlage eine Preisänderung vorgenommen wurde. Das Thema dürfte die Streamingbranche dennoch weiter beschäftigen. Schließlich haben mehrere Anbieter ihre Preise in den vergangenen Jahren erhöht oder ihre Tarifmodelle verändert. Auch Netflix hat beispielsweise erst kürzlich seine Abopreise in Deutschland und Österreich angehoben. Mehr dazu: Netflix erhöht die Preise in Deutschland und Österreich.
Prime Video war bereits wegen Werbung vor Gericht
Für Prime-Video-Nutzer ist zudem wichtig, das aktuelle BGH-Urteil nicht mit einem anderen Verfahren gegen Amazon zu verwechseln. Im Juli 2026 hatte das Bayerische Oberste Landesgericht eine Sammelklage wegen der nachträglichen Einführung von Werbung bei Prime Video abgewiesen. Dabei ging es um die Frage, ob Amazon seit 2024 Werbeunterbrechungen zeigen beziehungsweise für die werbefreie Nutzung zusätzlich 2,99 Euro im Monat verlangen durfte. Dieses Verfahren betrifft einen anderen Sachverhalt als die jetzt vom BGH beanstandete Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022. Mehr dazu: Amazon Prime Video gewinnt vor Gericht – Sammelklage wegen Werbung abgewiesen.
Was betroffene Prime-Kunden jetzt beachten sollten
Wer bereits vor dem 15. September 2022 Prime-Mitglied war und dessen Mitgliedschaft seitdem unverändert besteht, sollte zunächst abwarten, welche Informationen Amazon vor der nächsten Abbuchung verschickt. Für diese Kundengruppe hat das Unternehmen bereits eine vorübergehende Rückkehr zu den früheren Beiträgen angekündigt. Bei möglichen Rückforderungen für bereits gezahlte Aufschläge sieht es dagegen etwas komplizierter aus. Betroffene können ihre Ansprüche individuell prüfen oder sich über die Verbraucherzentrale NRW über die weiterhin laufende Sammelklage informieren.
Das heutige Urteil beendet damit zwar den Streit um die Wirksamkeit der beanstandeten Preisanpassungsklausel. Wie die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge im Einzelnen umgesetzt wird, dürfte jedoch noch eine Weile Thema bleiben.
*Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.
Quellen: Digitalfernsehene.de, Tagesschau
